Ach du grüne Neune, was ist denn das für ein Quatsch! Ist es das, was Sie denken?

Oder das: "Der Typ steht auf Kampfhunde, so ein Perverser!" ?

Weit gefehlt!

Was sich bis jetzt leider sehr wenig unter Nicht-Hundehaltern ´rumgesprochen hat ist, daß es gar keine Kampfhunde gibt. Jedenfalls nicht aufgrund genetischer, rassebedingter Vorgaben. Natürlich können brutale, rücksichtslose und das Leben verachtende Menschen aus jedem Hund, gleich welcher Rasse, ein aggressives Lebewesen machen, welches tatsächlich eine Gefahr für die Umwelt darstellt; sowohl Mensch als auch Tier. Nur dagegen helfen keine Rasselisten. Ein konsequentes Durchsetzen der schon vor 2000 gültigen Hundeverordnungen jedoch wäre ein wirksames Mittel. Das von Tierschützerinnen und Tierschützern bereits seit Jahrzehnten geforderte Heimtierschutzgesetz (Heimtierzuchtgesetz) wäre ein weiterer Schritt hin zu einem gesunden Zusammenleben mit den Tieren.

Auch die Bestrebungen, den Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen können von hier aus nur unterstützt werden. Dies wäre die Grundlage zur Förderung eines harmonischen Zusammenlebens mit den Tieren.

Nun ereignete sich jedoch im Jahre 2000 der allseits bekannte Vorfall im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, bei dem ein Kind von zwei sogenannten Kampfhunden getötet wurde. Die Presse titelte zum Beispiel mit Schlagzeilen wie: "Nur ein toter Kampfhund ist ein guter Kampfhund!", und setzte damit die Politik unter starken Zugzwang. Da die Politik heute nur noch darauf bedacht ist, in der Öffentlichkeit - sprich den Medien - nicht ihr Gesicht zu verlieren, ignorierte man alle Wissenschaft und Vernunft, und führte quasi über Nacht in fast allen Bundesländern Rasselisten von geächteten Hunden ein. Diese sind noch dazu von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hohe Kosten erschweren die Haltung eines solchen Hundes gerade für die Halter, von deren Tieren nie eine Gefahr für die Allgemeinheit ausging. Die anderen sehen keine Notwendigkeit, ihr Tier überhaupt anzumelden.

Zu allem Überfluß wurde in 2001 dann auch noch das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde verabschiedet, welches elementare Grundrechte für alle Bürger dieses Landes, ob Hundehalter oder nicht - denn "auskunftspflichtig" ist grundsätzlich jeder - aufhebt.

Das Grundgesetz der BR Deutschland fordert alle Deutschen ausdrücklich zum Widerstand gegen jede Bedrohung der freiheitlich demokratischen Grundordnung auf. Die Rasselisten und die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen bedrohen eben diese. Daher sehe ich das Betreiben dieser Site als meine Bürgerpflicht an!

Christian Schmidt    und der Rottweiler Don
Berlin, den 11. März 2002


Nachtrag (20. Mai 2002): Nachdem der Tierschutz nun als Staatsziel in´s Grundgesetz aufgenommen wurde, darf man gespannt sein, welche Auswirkungen dies auf den Tierschutz im Allgemeinen, sowie auf die Hundeverordnungen und -Gesetze im Speziellen hat.

Wir werden es erfahren....