Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland (GG)
vom 23. Mai 1949
(BGBl. S. 1) *
Art. 20
- Die Bundesrepublik Deutschland ist
ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe
der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz
und Recht gebunden.
- Gegen jeden, der es unternimmt,
diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
* Zuletzt
geändert durch Bundesgesetz vom 27.10.1994. (BGBL S. 3146)
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