Hand in Hand ...
... für Einigkeit und Recht und Freiheit!
 

Ein Patriot muss immer bereit sein,
sein Land gegen seine Regierung zu verteidigen.
Edward Abbey
In diesem Sinne:    Willkommen, Patriot!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) *

Art. 20

  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

  2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
    Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.


  3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

  4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    *    Zuletzt geändert durch Bundesgesetz vom 27.10.1994. (BGBL S. 3146)


Urteil des BverfG vom 21.Februar 1961 AZ 1 BVR 314/60:

"denn auch die vollziehende Gewalt ist nach Art 20 (3) und Art 1(3) GG an Gesetz und Recht, insbesondere an die Grundrechte gebunden. Aus dem Prinzip der Gewaltenteilung ... folgt nichts anderes. Der Grundsatz der Gewaltenteilung wird durch die wechselseitige Kontrolle der Gewalten ergänzt: Er zwingt nicht zum Vollzug eines Gesetzes, das wahrscheinlich für nichtig erklärt werden muß."

Wo UNRECHT zu RECHT wird,

wird WIDERSTAND zur PFLICHT!

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