Hand
in Hand ...
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für Einigkeit und Recht und Freiheit!
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In
diesem Sinne:    Willkommen,
Patriot!
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Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland (GG)
Art. 20
* Zuletzt geändert durch Bundesgesetz vom 27.10.1994. (BGBL S. 3146) |
Urteil des BverfG vom 21.Februar 1961 AZ
1 BVR 314/60: "denn auch die vollziehende Gewalt ist nach Art 20 (3) und Art 1(3) GG an Gesetz und Recht, insbesondere an die Grundrechte gebunden. Aus dem Prinzip der Gewaltenteilung ... folgt nichts anderes. Der Grundsatz der Gewaltenteilung wird durch die wechselseitige Kontrolle der Gewalten ergänzt: Er zwingt nicht zum Vollzug eines Gesetzes, das wahrscheinlich für nichtig erklärt werden muß." |
Wo
UNRECHT zu RECHT
wird,
wird WIDERSTAND zur PFLICHT!
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